Gemäß ihrer Verfassung hat die Stiftung Pfefferwerk folgende sechs Stiftungszwecke:
- Umweltschutz
- Denkmalschutz
- berufliche Bildung und Volksbildung
- generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit (darunter Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Wohlfahrtspflege, mildtätige Zwecke)
- Kultur
- Völkerverständigung.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch:
- die Durchführung und Förderung von Bildungsmaßnahmen für arbeitslose Jugendliche sowie Beschäftigungstraining für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen,
- die Durchführung und Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen die geeignet sind, vor allem Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu entwickeln.
- die Durchführung und Förderung von Projekten der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens
- die Verfolgung mildtätiger Zwecke durch Hilfeleistungen für hilfsbedürftige Personen gemäß den Kriterien der Hilfsbedürftigkeit nach § 53 der AO
- die Durchführung und Förderung von Kulturveranstaltungen mit dem Schwerpunkt der Förderung kultureller Aktivitäten von Jugendlichen
- die Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen zur Völkerverständigung und des internationalen Austauschs
Förderfähig sind
- Projekte und Einrichtungen in der Trägerschaft von steuerbegünstigten Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz bzw. Wirkungsfeld in Berlin
- Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Investititonskosten
- Planungs-, Entwicklungs- und Forschungskosten, wenn sie neue methodische Arbeitsansätze verfolgen und auf Langfristigkeit angelegt sind